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Bei der Übergabe · München & Oberbayern

Bauabnahme: den Moment nicht dem Bauträger überlassen

Die Abnahme ist der rechtlich entscheidende Termin beim Neubau: Mit ihr gehen Beweislast und Gewährleistungsfristen auf Sie über. Ich begleite Sie zum Termin und nehme Mängel protokollfest auf, damit Sie sie gegenüber Bauunternehmen und Handwerkern geltend machen können.

  • protokollfeste Mängelaufnahme
  • vor Übergang der Beweislast
  • unabhängig vom Bauträger
  • schriftliche Dokumentation

Erstgespräch kostenfrei · Antwort meist innerhalb von 1-2 Stunden

Empfohlener Sachverständiger vom Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGuSV)

Warum es auf die Abnahme ankommt

Ein Termin, der die Beweislast umkehrt

Die Abnahme ist kein bloßer Übergabetermin, sondern eine rechtliche Zäsur. Mit ihr erklären Sie das Werk im Wesentlichen als vertragsgemäß erbracht, und ab diesem Moment kehrt sich die Beweislast um: Vor der Abnahme muss der Bauträger beweisen, dass er mangelfrei gebaut hat; nach der Abnahme müssen Sie beweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe vorlag. Gleichzeitig beginnen die Gewährleistungsfristen zu laufen, und die Schlussrate wird fällig.

Das ist der Grund, warum der Bauträger diesen Termin gern zügig und ohne fachliche Begleitung des Käufers hinter sich bringt. Wer ohne Sachverständigen abnimmt, unterschreibt oft ein Protokoll, das die entscheidenden Mängel nicht enthält, und verliert damit die stärkste Position, die er im gesamten Bauvorhaben hat.

Was ein aufgenommener Mangel wert ist

Jeder Mangel, der im Abnahmeprotokoll steht, ist ein Mangel, den der Bauträger nachbessern muss, auf seine Kosten, vor der Restzahlung. Jeder Mangel, der nicht drinsteht, wird nach der Abnahme zu Ihrem Problem. Die Abnahmebegleitung ist deshalb die Leistung mit dem unmittelbarsten Hebel: Sie kostet einen kleinen Bruchteil der Bausumme und entscheidet darüber, wer die Mängelbeseitigung bezahlt.

Was ich bei der Abnahme prüfe

Systematisch statt stichprobenartig

Ich gehe das Objekt nach einer festen Systematik durch, damit nichts übersehen wird, vom Keller bis zum Dach, innen wie außen.

01 · Rohbau & Abdichtung

Keller, Bodenplatte, Sockel

Ausführung der erdberührten Abdichtung, Anschlüsse, Feuchte im Keller, Risse, die Bereiche, deren Nachbesserung nach der Abnahme am aufwendigsten wird.

02 · Dach & Anschlüsse

Eindeckung, Dämmung, Detailpunkte

Fachgerechte Ausführung von Eindeckung, Dampfsperre und Anschlüssen, sichtbare Ausführungsfehler an den kritischen Detailpunkten.

03 · Fenster & Türen

Einbau, Dichtigkeit, Funktion

Fachgerechter Einbau und Anschluss, Funktion, Beschädigungen, Maßhaltigkeit, häufige Quelle späterer Zugluft- und Feuchteschäden.

04 · Innenausbau

Estrich, Putz, Fliesen, Oberflächen

Risse, Unebenheiten, mangelhafte Verarbeitung, Beschädigungen an Oberflächen, die sichtbaren Mängel, die im Alltag am meisten stören.

05 · Haustechnik

Heizung, Elektrik, Sanitär

Vollständigkeit und Funktion, sichtbare Installationsmängel, Übereinstimmung mit Baubeschreibung und Plänen.

06 · Soll-Ist-Abgleich

Baubeschreibung vs. Ausführung

Abgleich der tatsächlichen Ausführung mit dem, was vertraglich geschuldet ist, nicht ausgeführte oder abweichend ausgeführte Leistungen.

Unabhängigkeit

Auf Ihrer Seite, nicht auf der des Bauträgers

Ich vertrete Ihr Interesse an einem mangelfreien Werk.

Ich bin allein Ihnen verpflichtet und stehe in keiner Verbindung zum Bauträger, zum Bauunternehmen oder zu ausführenden Firmen. Mein Honorar erhalte ich von Ihnen, deshalb nehme ich jeden Mangel auf, den ich finde, und nicht nur die, die niemandem wehtun.

Der Bauleiter des Bauträgers ist bei der Abnahme nicht Ihr Verbündeter, auch wenn der Ton freundlich ist. Sein Auftraggeber ist die Firma, die das Haus gebaut hat.

Sie bekommen von mir eine nüchterne, vollständige Aufnahme des Ist-Zustands und eine klare Empfehlung, was ins Protokoll gehört und was Sie vor der Restzahlung fordern sollten.

Ablauf

So läuft die Abnahmebegleitung ab

Schritt 01

Anfrage und Unterlagen

Sie nennen mir Objekt und Abnahmetermin über das Formular. Sinnvoll ist es, mir vorab Baubeschreibung und Pläne zu geben, damit ich den Soll-Ist-Abgleich vorbereiten kann.

Schritt 02

Abnahmetermin

Ich begleite Sie zum Termin, gehe das Objekt systematisch durch und benenne die Mängel direkt vor Ort, nachvollziehbar für Sie und für die Gegenseite.

Schritt 03

Protokoll

Die festgestellten Mängel werden protokollfest dokumentiert, mit Fotos. Ich unterstütze Sie dabei, dass alles Relevante ins Abnahmeprotokoll aufgenommen wird.

Schritt 04

Nachbesserung

Auf Wunsch kontrolliere ich später, ob die Mängel fachgerecht beseitigt wurden, bevor Sie die letzte Rate freigeben.

Häufige Fragen

Was Bauherren vor der Abnahme wissen wollen

Wann sollte ich Sie zur Abnahme dazuholen?
So früh wie möglich, sobald der Abnahmetermin absehbar ist. Ideal sind einige Tage Vorlauf, damit ich Baubeschreibung und Pläne durchsehen und den Termin vorbereiten kann. Kurzfristig geht es oft auch, melden Sie sich mit dem Termin, dann sage ich Ihnen, ob ich es einrichten kann.
Was passiert, wenn ich ohne Sachverständigen abnehme?
Sie können abnehmen, tragen aber das volle Risiko, Mängel zu übersehen. Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast um, die Gewährleistungsfristen laufen und die Schlussrate wird fällig. Was jetzt nicht ins Protokoll kommt, wird später schwer durchzusetzen. Genau deshalb lohnt die fachliche Begleitung an diesem einen Termin.
Was kostet die Abnahmebegleitung?
Die Bauabnahme mit Protokoll beginnt bei 476 EURO inkl. MwSt., abhängig von Objektgröße und Aufwand. Sie erhalten die feste Zusage vorab. Gemessen an der Bausumme und an den Kosten eines nicht dokumentierten Mangels ist das eine kleine Position. Mehr dazu auf der Kostenseite.
Können Sie auch die erste Abnahme nach VOB oder die Teilabnahmen begleiten?
Ja. Ob Abnahme nach BGB beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger oder Abnahmen nach VOB bei einzeln beauftragten Gewerken, die Systematik ist dieselbe. Schildern Sie mir in der Anfrage, welche Vertragskonstellation vorliegt, dann richte ich die Begleitung darauf aus.
Kontrollieren Sie auch, ob die Mängel behoben wurden?
Auf Wunsch ja. Eine Nachkontrolle vor Freigabe der Schlussrate stellt sicher, dass die protokollierten Mängel tatsächlich fachgerecht beseitigt wurden und nicht nur oberflächlich kaschiert.

Anfrage

Nennen Sie mir Ihren Abnahmetermin

Schildern Sie mir kurz das Objekt und wann die Abnahme ansteht. Ich sage Ihnen, ob ich den Termin begleiten kann, was es kostet und welche Unterlagen ich vorab brauche.

  • 01Sie senden die Anfrage mit dem Abnahmetermin ab.
  • 02Ich melde mich meist innerhalb von 1-2 Stunden.
  • 03Wir klären Umfang, Honorar und Vorbereitung.
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